1. Werbeaufträge werden nach unseren Geschäftsbedingungen abgewickelt, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen auf unserer Auftragsbestätigung vermerkt sein. Der Werbevertrag kommt grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Mündliche oder fernmündliche Aufträge bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigungen oder der Bestätigung per E-Mail. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Werbevertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande.
  2. Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder Rechte Dritter verletzt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. In diesen Fällen wird der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, dass er das Werbemittel nicht veröffentlichen bzw. sperren wird. Ansprüche jeglicher Art des Auftraggebers gegen den Anbieter sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
  3. Es gelten die technischen Angaben des Anbieters. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf.
  4. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Onlinemedien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich und in dem für die Durchführung des Werbeauftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Onlinemedien.
  5. Fällt die Durchführung eines Werbeauftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat , insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Werbeauftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
  6. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und Verschulden bei Vertragsschluss bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften, Personenschäden und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzteren Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Personenschäden.
  7. Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Alle Angebote richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.
  8. Rechnungen sind zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto Kasse. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz erhoben. Zwischen dem Auftraggeber und der Kuhn Fachverlag GmbH & Co. KG wird eine Frist zur Vorabinformation (Pre-Notification) von zwei Kalendertagen vereinbart.
  9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und der Verzugsschaden berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Werbeauftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  10. Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
  11. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
  12. Redaktionelle Beiträge stehen nicht in Zusammenhang mit einem Werbeauftrag. Die Veröffentlichung eingesandter Bilder und Texte unterliegt der Redaktion, eine wortwörtliche Textwiedergabe kann nicht garantiert werden.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Villingen-Schwenningen (der Sitz des Verlags). Fehlt dem Auftraggeber die in § 38 Abs. 1 ZPO vorausgesetzte Eigenschaft, so ist Gerichtsstand ebenfalls Villingen-Schwenningen (der Sitz des Verlags), wenn und soweit der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens (§§ 688 ff. ZPO) geltend gemacht werden. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit unter ec.europa.eu/consumers/odr.

 

Print-Werbeaufträge:

  1. Der Verlag nimmt ganzjährig Print-Werbeaufträge für die Fachmagazine entgegen. Ergeben sich bis Erscheinen unerwartet hohe Kostensteigerungen, ist der Verlag berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen. Macht der Verlag hiervon Gebrauch, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen des Fachmagazins wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass dies vereinbart ist. Der Verlag kann von einer Platzierungsvereinbarung zurücktreten, wenn der vorgesehene Platz bereits anderweitig vergeben ist. Die Annahme eines Werbeauftrags kann nach einheitlichen Grundsätzen wegen auch wegen der technischen Form vom Verlag abgelehnt werden. Für Sonderbeilagen bzw. Sonderseiten können vom Verlag besondere Preise festgesetzt werden.
  3. Als Druckunterlagen sind digitale Daten oder reprofähige Vorlagen geeignet. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes, der ausgefüllten Online-Fragebögen und einwandfreien Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Werden Druckunterlagen oder Online-Fragebogen nicht rechtzeitig eingesandt, ist der Verlag berechtigt, die Anzeige oder die Eintragung nach vorhandenen Unterlagen selbst zusammenzustellen. Dadurch entstehende zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Der Auftraggeber hat bei Druck- oder Satzfehlern, beanstandeten Suchwortregistrierungen sowie wegen versehentlich unterbliebener Eintragungen Anspruch auf Zahlungsminderung oder ersatzweise Aufnahme seines Auftrags nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der werblichen Aussage beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen, insbesondere Leistung von Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Eintragungen werden nur für die Erzeugnisse bzw. für die Art der Lohnarbeiten vorgenommen, die in dem für das entsprechende Fachmagazin vorgesehenen Fragebogen ausgedruckt sind. Bei fernmündlich aufgegebenen Aufträgen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschriften übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
  5. Bei Nichterscheinen des Fachmagazins entsteht dem Verlag keine Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen oder Leistung von Schadenersatz. Evtl. geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet.
  6. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

 

  1. Der Verlag ist bemüht, das Fachmagazin rechtzeitig erscheinen zu lassen, haftet jedoch nicht für die Einhaltung eines bestimmten Termins. Eine Abweichung vom vorgesehenen Erscheinungstermin berechtigt nicht zum Rücktritt vom Auftrag.

 

Online-Werbeaufträge:

  1. Online-Werbeauftrag im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel im Internet.
  2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf irgendwelche Daten oder andere Websites zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter verstoßen und insbesondere keine sittlich anstößigen (insbesondere rassistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, beleidigenden, obszönen) Inhalte aufweisen.
  3. Wird ein Online-Werbeauftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den allgemeinen technischen Vorgaben des Anbieters entsprechende Werbemittel rechtzeitig anzuliefern. Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten.
  5. Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxys (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  6. Auf schriftliche Anfrage stellt der Anbieter dem Auftraggeber die verfügbaren Ad-Server-Statistiken zur Verfügung.